Bitte helfen Sie uns zu helfen und unterstützen Sie unsere Arbeit durch eine Zustiftung oder eine Spende!
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1. Durch eine Überweisung:
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
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Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihre Bankverbindung an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen können.
2. Per Lastschrift:
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Um nachhaltig Erträge sichern zu können, die in die Früherkennung, Prävention und in die Forschung investiert werden können, arbeiten wir zunächst an dem Anwachsen unseres Stiftungskapitals durch Zustiftungen. Daher sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie im "Betreff" des Lastschrift-Formulars bzw. Ihrer Überweisung oder Ihres Schecks das Wort "Zustiftung" angeben.
Für Spenden und Zustiftungen bis zu einem Betrag von EUR 200,- wird in aller Regel der Kontoauszug vom Finanzamt als Zuwendungsbestätigung anerkannt.
Ab einem Betrag von EUR 100,- erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung. Vergessen Sie daher bitte nicht, Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger oder in dem Online-Formular anzugeben. Spenden und Zustiftungen können bis zu 20 % des Einkommens als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs.1 EStG). Darüber hinaus können Zustiftungen im Jahr der Zustiftung und in den neun Folgejahren bis zur Höhe von 1 Mio. EUR als Sonderausgabe abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 a EStG). Bei Spenden kann der Sonderausgabenabzug nur im Jahr der erfolgten Spende genutzt werden. Bei Verheirateten steht dieser Abzugsbetrag jedem Ehegatten zu.